Vorbemerkung
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit dem Atelier im Annche‘haus, Inhaber Christian von Struve, Schulstraße 12, 63691 Ranstadt. Diese Vertragsbedingungen sollen für Auftraggeber (oder Verwerter) unserer Leistungen die Grundlage für eine förderliche Zusammenarbeit auf der Grundlage der bestehenden Gesetze bilden, die im kreativen, publizistischen und künstlerischen Bereich gelten.
1. Geltungsbereich
1.1. Die Werbeagentur Atelier im Annche‘haus erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Atelier im Annche‘haus und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niedergelegt. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages - einschließlich solcher dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen - ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien werden unwirksame Bestimmungen durch wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.
2. Urheber und Nutzungsrechte
2.1. Da das Urheberrecht nicht übertragbar ist, bleibt das Urheberrecht eines Werkes bei dem, der es geschaffen hat. Übertragen werden können nur die Nutzungsrechte. Dazu räumt die Agentur als Urheber oder Inhaber der Rechte dem Auftraggeber Verwertungs- oder Nutzungsrechte ein.
2.2. Die Arbeiten (Entwürfe und Werkleistungen) vom Atelier im Annche‘haus sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urhebergesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach dem Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.3. Das Atelier im Annche‘haus darf die von ihr entwickelten Werbemittel in kleiner Schrift oder in anderer Weise angemessen signieren und für die Eigenwerbung nutzen.
2.4. Das Atelier im Annche‘haus ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die digital erstellt wurden und der Gestaltung des Produktes dienen, in editierbaren Originaldateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe solcher Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat das Atelier im Annche‘haus dem Auftraggeber editierbare Originaldateien zur Verfügung gestellt, so dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung vom Atelier im Annche‘haus geändert werden. Jede Nachahmung, jede Kopie - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt das Atelier im Annche‘haus, eine Vertragsstrafe in angemessener Höhe, jedoch mindestens in der Höhe der doppelt vereinbarten Vergütung zu verlangen.
2.5. Die Werke vom Atelier im Annche‘haus dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden.
2.6. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung des Honorars.
2.7. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte, Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung vom Atelier im Annche‘haus.
2.8. Über den Umfang der Nutzung steht dem Atelier im Annche‘haus ein Auskunftsanspruch zu. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen beim Atelier im Annche‘haus.
3. Honorar und Zahlungsbedingungen
3.1. Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Stundensätzen vom Atelier im Annche‘haus und nach den Honorarempfehlungen des Bundes Deutscher Grafik Designer und dem Gesamtverband Deutscher Werbeagenturen (GWA).
3.2. Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig.
3.3. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann das Atelier im Annche‘haus Abschlagszahlungen verlangen.
3.4. Die gelieferten Dienstleistungen, Arbeiten und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber das Eigentum vom Atelier im Annche‘haus. Es gilt ausdrücklich der erweiterte Eigentumsvorbehalt. Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich der Gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
4. Zusatzleistungen
4.1. Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u. a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
4.2. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls derNachhonorierung.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an das Atelier im Annche‘haus zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
5.2. Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
6. Korrektur und Produktionsüberwachung
6.1. Vor Produktionsbeginn sind dem Atelier im Annche‘haus Korrekturmuster vorzulegen. Die Produktion wird vom Atelier im Annche‘haus nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist das Atelier im Annche‘haus ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.
7. Haftung
7.1. Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird vom Atelier im Annche‘haus nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit. Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
7.2. Soweit das Atelier im Annche‘haus auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet sie nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
7.3. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an das Atelier im Annche‘haus, stellt er das Atelier im Annche‘haus von der Haftung frei.
7.4. Im Rahmen ihrer vertraglichen Aufgaben haftet das Atelier im Annche‘haus dem Auftraggeber gegenüber nur für Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit. Zu den Aufgaben vom Atelier im Annche‘haus gehört es, den Auftraggeber auf von ihr erkennbare rechtliche Bedenken gegen geplante Werbemaßnahmen hinzuweisen.
8. Verzug
8.1. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Ereignissen, die dem Atelier im Annche‘haus die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen usw., auch bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern - hat das Atelier im Annche‘haus auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen das Atelier im Annche‘haus, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
8.2. Im Falle von technischen Problemen, die eine Weiterführung des Vertrages nicht ermöglichen, ist das Atelier im Annche‘haus berechtigt, Teile oder den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen.
8.3. Es besteht kein Anspruch auf Haftung für Schäden und Folgeschäden sowie für entgangene Gewinne. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.
9. Gerichtsstand
9.1. Änderungen und Ergänzungen zu diesen Bedingungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Erweist sich eine Regelung dieser Bedingungen als unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In solchen Fällen werden die Vertragspartner die unwirksamen Bedingungen durch solche ersetzen, die den unwirksamen in ihrem Regelungsinhalt möglichst nahe kommen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, ist Nidda, Deutschland, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung, mit Ausnahme des innerstaatlichen Kollisionsrecht. Das Kaufrecht der Vereinten Nationen ist abgedungen.
Ranstadt, den 13.11.2001